Zukünftig können wir bestimmte Leistungen, die auf Wunsch der Patienten/-innen durchgeführt werden sollen, nur noch im Rahmen von kostenpflichtigen individuellen Gesundheitsleistungen durchführen, dazu gehören:
- Checkup-Leistungen die in einem Zeitraum < 3 Jahre seit dem letzten Checkup erwünscht sind
- Sonographische Wunschleistungen (Ultraschall des Bauches, der Halsschlagadern…)
- Allg. Leistungschecks mit Belastungs-EKG, Ultraschall des Herzens, Lungenfunktion…